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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 04/2010

  1. Geltungsbereich
    Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Kunden sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

    Aus Rationalisierungsgründen muss der juristischen Gestaltung von Kundeneinkaufsbedingungen wegen Vielfältigkeit hiermit ausdrücklich widersprochen werden. Wir liefern daher ausschließlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung.

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Ihnen bekannt gemacht worden durch unsere Formulare sowie unsere eMail- und Internet-Veröffentlichungen. Der Geltungsbereich dieser Verkaufsbedingungen bezieht sich auf alle Lieferländer, in denen Deutsches Recht anwendbar ist. Dessen Anwendbarkeit wird bereits hiermit vereinbart.


  2. Allgemeine Bestimmungen
    1. Die Vertragspartner werden mündliche Vereinbarungen unverzüglich im Einzelnen schriftlich bestätigen.
    2. Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.
    3. Die in Prospekten, Katalogen oder Internetveröffentlichungen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte und dienen der Orientierung, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.


  3. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt
    1. Unsere Angebote gegenüber dem Kunden sind unverbindlich. Befristete Angebote bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die Bestellung des Kundens gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen.
    2. Änderungen im Design oder solche im technischen Bereich, die sich aufgrund fortschreitender Entwicklung ergeben, behalten wir uns vor.
    3. Sonderanfertigungen sind auf Anfrage möglich.
    4. Die Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farben, usw. sind Richtwerte und dienen zu Ihrer Orientierung.
    5. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar.


  4. Langfrist- und Abrufverträge, Preisanpassung
    1. Unbefristete Verträge sind mit einer Frist von 12 Monaten kündbar.
    2. Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
    3. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so legen wir unserer Kalkulation die vom Kunden für einen bestimmten Zeitraum erwartete, unverbindliche Bestellmenge (Anfragemenge) zugrunde. Nimmt der Kunde weniger als die Anfragemenge ab, sind wir berechtigt, den Stückpreis angemessen zu erhöhen. Nimmt er mehr als die Anfragemenge ab, senken wir den Stückpreis angemessen, soweit der Kunde den Mehrbedarf mindestens 3 Monate vor der Lieferung angekündigt hat.
    4. Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens 3 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Kunden verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.


  5. Vertraulichkeit
    1. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheimhalten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende der Geschäftsverbindung.
    2. Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war oder die danach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheimzuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden.


  6. Zeichnungen und Beschreibungen
    Stellt ein Vertragspartner dem anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners.


  7. Pflichten des Kundens/Partners
    1. Der Kunde ist verpflichtet, eine durch die Erteilung des Auftrags mögliche Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten von sich aus zu prüfen und uns gegebenenfalls darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei der Bestellung um durch gewerbliche Schutz- bzw. Urheberrechte Dritter wirksam geschützte Teile handelt.
    2. Sollte die Ware nach Zeichnungen, Modellen, Design, Etiketten, Marken oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt worden sein, stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung wegen der Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten frei, der wir deswegen ausgesetzt sind, weil die Ware den Spezifikationen entspricht. Die Freistellungspflicht bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus der oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.
    3. Bei Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten hat der Kunde uns vor der Lieferung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unaufgefordert mitzuteilen. Andernfalls hat er für unsere Lieferungen zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis den von uns gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuerbetrag zu zahlen.


  8. Ausfuhrnachweis
    Holt der Kunde, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (außengebietlicher Abnehmer) oder dessen Beauftragter Waren bei uns ab und befördert oder versendet sie in das Außengebiet, so hat der Kunde uns den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Kunde den für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Umsatzsteuersatz vom Rechnungsbetrag zu zahlen.


  9. Fertigungsmittel, Muster
    1. Die Herstellungskosten für Fertigungsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen, Lehren etc.) und Muster werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel werden von uns getragen.
    3. Setzt der Kunde während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.
    4. Die Fertigungsmittel bleiben unabhängig von der Bezahlung oder teilweisen Bezahlung unser Eigentum, es sei denn, abweichend hiervon wird das Eigentum des Kunden vereinbart. Die kundenspezifischen Werkzeuge dürfen nur mit unserer Zustimmung vom Kunden angefordert werden, wenn uns aus fertigungstechnischen Gründen die Lieferung zeichnungsgerechter Teile nicht möglich ist oder wir infolge Insolvenz unseren Verpflichtungen nicht nachkommen. Nach Wegfall der Hinderungsgründe, die zum Abzug der Werkzeuge geführt haben, sind die Werkzeuge baldmöglichst an uns zurückzuverlagern.
    5. Wir verwahren die Fertigungsmittel für unseren Kunden drei Jahre nach der letzten Lieferung unentgeltlich. Danach fordern wir unseren Kunden schriftlich auf, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Verwendung zu äußern. Unsere Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird.
    6. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Kunden für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.


  10. Preise
    1. Unsere Preise verstehen sich in Euro ausschließlich Umsatzsteuer, Fracht, Porto und Versicherung jedoch einschließlich Verpackung.
    2. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste.
    3. Der Mindestauftragswert beträgt EUR 250,00 Nettowarenwert. Bei Unterschreitung des Mindestauftragswertes von EUR 250,00 Nettowarenwert berechnen wir eine Versandkostenpauschale von EUR 6,95 netto.


  11. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
    1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Annahme von Wechseln oder Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor; sie werden grundsätzlich nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung mit befreiender Wirkung. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet und gehen zu Lasten unseres Kunden. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage des Wechsels und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest wird ausgeschlossen.
    2. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unserem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als der von uns geltend gemacht.
    3. Wir können Mahnkosten je Mahnung mit EUR 5,00 ansetzen.
    4. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Kunde dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
    5. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
    6. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.


  12. Lieferung
    1. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. unseres Kunden liefern, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck (Konstruktionsrisiko). Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung.
    2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir ab Werk 63452 Hanau (Deutschland). Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns.
    3. Die Lieferfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, zwischen 1 und 10 Arbeitstagen ab der Absendung unserer Auftragsbestätigung. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist.
    4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.
    5. Alle Lieferungen erfolgen unversichert. Das Transportrisiko geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über. Wird Transportversicherung gewünscht, ist diese durch den Kunden abzuschließen.


  13. Versand und Gefahrenübergang
    1. Zum Liefertermin versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern.
    2. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg.
    3. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.


  14. Lieferverzug
    1. Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Kunden unverzüglich fernmündlich oder schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
    2. Verzögert sich die Lieferung durch Höhere Gewalt oder durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Dies gilt auch, sofern Informationen, Mitwirkungshandlungen oder abschließende Produktanforderungen seitens unseres Kunden, die für die Absendung bzw. Auslieferung der Ware benötigt werden, erst nach Absendung der Auftragsbestätigung zugehen.
    3. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
    4. Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug.


  15. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
    2. Der Kunde ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
    3. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird.
    4. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
    5. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    6. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
    7. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.


  16. Sachmängel
    1. Wir gewähren auf alle unsere Seifenspender-Systeme eine Garantie von 3 Jahren für alle im normalen Gebrauch defekt gewordenen Teile. Voraussetzung dafür ist die Verwendung von Original CBS-Zubehör (Seifen, Ersatzteile, etc.) und der bestimmungsgemäße Gebrauch.
    2. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie von unserem Kunden innerhalb der nachstehend genannten Fristen schriftlich angezeigt werden. Transportschäden sind uns unverzüglich und dem Frachtführer sofort, noch bei Anwesenheit des Vertreters des Frachtführers, zu melden. Hierüber ist ein entsprechendes Schadensprotokoll zu führen. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 3 Arbeitstage nach Empfang der Ware durch den Kunden, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 8 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung, zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Werden eventuelle Mängel erst später bei der Verarbeitung/Einbau festgestellt, so sind die noch nicht verarbeiteten/eingebauten Waren sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach 6 Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Kunden sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet, soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Kunde unter den Voraussetzungen dieser AGB seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden. Dabei muss einwandfrei festgestellt sein, dass es sich um unsere Lieferung handelt. Fehlerhafte Teile werden von uns nach unserer Wahl nachgebessert, kostenlos ersetzt oder gutgeschrieben, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Führt die Nachbesserung oder Ersatzleistung nicht zum vertraglich vereinbarten Erfolg, so steht dem Auftraggeber ein Rücktritts- oder Minderungsrecht zu. Die Vergütung für eigene Nachbehandlungs- und Mehrarbeitskosten des Kundens bedarf der besonderen Vereinbarung. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebensowenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.
    3. Wurde eine Abnahme der Ware oder eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Kunde bei sorgfältiger Abnahme oder Erstmusterprüfung hätte feststellen können.
    4. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, die mit uns abzustimmen sind, wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.
    5. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz.
    6. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Kunde uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Kunde Minderung des Preises verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist.
    7. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen.


  17. Sonstige Ansprüche, Haftung
    1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
    2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
    3. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
    4. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    5. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.


  18. Höhere Gewalt
    Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

    Sollten diese Ereignisse für mehr als 30 Kalendertage andauern, so haben wir das Recht, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass für den Kunden Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestünden.


  19. Rücknahmen
    Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift nur insoweit, wie unser Wareneingang/Qualitätskontrolle die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellt. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und/oder Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20% des Rechnungsbetrages oder mindestens EUR 30,00 abgezogen.


  20. Abtretungsverbot
    Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängel an von uns gelieferten Ware oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden; §354 a des Handelsgesetzbuchs bleibt hiervon unberührt.


  21. Datenverarbeitung
    Gemäß §§ 26 und 34 des BDSG weisen wir hiermit darauf hin, dass wir Daten des Kunden, soweit geschäftlich notwendig und im Rahmen des Gesetzes zulässig, bei uns oder bei Dritten speichern.


  22. Übertragbarkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
    2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz, 63452 Hanau, Erfüllungsort.
    3. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Geschäftssitz, 63452 Hanau, Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
    4. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.


  23. Schlussbestimmungen
    Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


CBS - Carsten Daus GmbH